Unsere Tätigkeiten
Unsere juristische Beratung ist auf die individuellen Bedürfnisse unserer mittelständischen Mandanten zugeschnitten. Aus diesem Grunde haben wir uns auf die folgenden juristischen Arbeitsgebiete spezialisiert.
Die Spezialisierung unserer Anwälte ermöglicht es unseren Mandanten, auf den Unterhalt eigener, spezialisierter Rechtsabteilungen verzichten zu können.
Da unsere Anwälte sowohl in Spanien als auch in Deutschland zugelassen sind, können wir unsere Mandanten vor allen deutschen und spanischen Gericht vertreten und auch grenzüberschreitend Prozesse führen.
Für uns ist es selbstverständlich unsere Mandanten regelmäßig über den Sachstand zu informieren, wobei unsere Mandanten entscheiden, ob wir per E-Mail, Fax, Post, Telefon oder persönlich in Kontakt treten.
Wir sind für unsere Mandanten direkt ansprechbar und unsere Arbeit bleibt immer transparent und nachvollziehbar.
Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei Vertragsverhandlungen, Verhandlungen mit gegnerischen Parteien und veranstalten Workshops.
Honorar
Ausgangspunkt für die Honorierung unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das gesetzliche Gebührensystem, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG; abgedruckt unter: http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/RVGeinspaltig.pdf). Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit.
Selbstverständlich treffen wir auch individuelle Honorarvereinbarungen.
Üblich ist zum Beispiel die Vereinbarung eines Sockelhonorars, das durch ein Stundenhonorar ergänzt wird.
Für längerfristige Beratungsmandate kann sich auch eine Kombination von festem Jahreshonorar und einem zusätzlichen Stundenhonorar mit niedrigerem Stundensatz anbieten. Diese Variante kommt vor allem Mandanten mit erhöhtem Beratungsbedarf zugute, die in allen anfallenden Rechtsfragen unseren Rechtsrat in Anspruch nehmen möchten.
Möglich ist auch, ein Zeithonorar mit einer bestimmten Obergrenze zu vereinbaren, die in einer Höchstzeitdauer oder einem Geldbetrag zum Ausdruck kommen kann. Ferner kann auch die Erteilung von Rabatten in Form prozentualer Abschläge auf den jeweiligen Stundensatz vereinbart werden. Gerade in Fällen mit hohem Gegenstandswert kann es ratsam sein, die Honorarvereinbarung vorzuziehen.
Insgesamt gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, um die für unsere Mandanten optimale Honorarvereinbarung zu treffen.
Auf Wunsch erhalten unsere Mandanten detaillierte Tätigkeitsnachweise und regelmäßige Abrechnungen.
Gerne informieren wir Sie über Honorarfragen in einem persönlichen Gespräch, selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail ( info@vomberg.org ).
Analyse des rechtlichen Status quo
Im Zuge unserer mehrjährigen juristischen Tätigkeit haben wir unseren Focus auf die präventive Beratung gelegt. Es hat sich als kostenumsichtig herausgestellt, bestehende Verträge (zum Beispiel Arbeits-, Lieferanten-, Dienstverträge), allgemeine Geschäftsbedingungen, Werbemaßnahmen und Kataloge regelmäßig zu überprüfen und den fortwährenden Gesetzesänderungen anzupassen.
Wir überprüfen im Rahmen einer Status quo-Analyse die Aktualität der Verträge, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Werbemaßnahmen und Kataloge unserer Mandanten, besonders im Hinblick auf die geänderte Gesetzeslage und Rechtssprechung. Weiter führen wir eine Fristenkontrolle durch, um eventuelle Kündigungsmöglichkeiten zu nutzen oder auch automatische Verlängerungen von Verträgen zu verhindern.
Nach Abschluß unserer Prüfung erhalten unsere Mandanten eine Checkliste, die es Ihnen ermöglicht, schon im Vorfeld rechtliche Auseinadersetzungen auszuschließen. Hierdurch vermeiden unsere Mandanten unkalkulierbare Kosten, die zum Beispiel durch die Versäumung von Fristen oder durch langwierige Prozesse entstehen.
Insgesamt hat sich unsere Status quo-Analyse für unsere Mandanten als hervorragendes Mittel zur Steigerung der Effizienz, zum Aufbau eines kontrollierten Vertragsmanagements und zur Kostensenkung erwiesen
Handelsrecht
Vertragsbeziehungen zu ausländischen Vertragspartnern gewinnen für mittelständische Unternehmen immer größere Bedeutung. Exportorientierte Unternehmen und deren mittelständische Zulieferer profitieren von der
internationalen Wachstumsdynamik deutlich stärker als der binnenorientierte Mittelstand. Vor allem größere Mittelständler haben durch Produktionsverlagerungen und Erschließung neuer Absatzmärkte ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern können.
Einer unserer Schwerpunkte hat sich im Bereich des Handels mit Spanien entwickelt. Wir begleiten unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen mit spanischen Vertragspartnern, die wir auch in unseren Korrespondenzsprachen deutsch, englisch und spanisch führen.
Daneben bieten wir jungen Unternehmern die ideale Plattform und die richtigen Kontakte, um im spanischen Markt Fuß fassen zu können.
In Barcelona arbeitet ein Team von Anwälten, die selbstverständlich die spanische Sprache und das spanische Recht beherrschen, und über ein vorzügliches Netzwerk verfügen. Sie beraten zusammen mit unserem Düsseldorfer Büro Unternehmer und deren Unternehmungen bei Geschäftsaktivitäten in Spanien als auch spanische Unternehmen bei ihren geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland.
Außerdem beraten wir auf folgenden Gebieten:
- Beratung und Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Beratung bei Existenz- und Unternehmensgründung (insbesondere in Deutschland und Spanien)
- Handelsvertreterrecht
- Produkthaftung
Gesellschaftsrecht
Wir bieten unseren Mandanten eine juristische Unternehmensberatung, die auf die Interessen unserer Mandanten ausgerichtet ist.
Dabei werden unsere Mandanten umfassend beraten. Denn wir berücksichtigen nicht nur die gesellschaftsrechtlichen sondern auch die unternehmerischen, steuerrechtlichen und europarechtlichen Fragen unserer Mandanten.
Wir beraten unsere Mandanten begleitend von der Gründung Ihres Unternehmens an
- bei dem Aufbau und der Strukturierung der innergesellschaftlichen Beziehungen zwischen Gesellschaftern, Gesellschaftsorganen, Aufsichtsgremien und Mitarbeitern,
- bei der Wahl der optimalen Rechtsform
- bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu Dritten
- bei Unternehmenskäufen oder -verkäufen, Umwandlungen oder Fusionen sowie bei der Änderung der Strukturen des Unternehmens
- bei der Regelung der Unternehmensnachfolge
Außerdem beraten wir unsere Mandanten in allen Fragen, die sie als Gesellschafter, Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrats-, Beirats- oder Verwaltungsratsmitglied betreffen.
Wir entwerfen die nötigen Vereinbarungen, Gesellschafts- und Unternehmensverträge und stehen bei Vertragsverhandlungen zur Seite.
Auch wenn unsere Mandanten sich mit Ihrem Unternehmen über die Grenzen Deutschlands hinweg bewegen, bleiben wir für sie persönlich da und können ihnen durch unser weltweites Netzwerk die gleiche Qualität unserer Leistungen bieten.
Gewerblicher Rechstsschutz
Die Marke ist für die Positionierung und Unverwechselbarkeit des Produktes das entscheidende Asset. Die Entwicklung und die Pflege sind sehr aufwendig und umfangreich. Damit unsere Mandanten ihre Marke von Anfang an richtig aufbauen können, berücksichtigen wir unter anderem bei der Anmeldung der Marke nicht nur die Vermeidung von Verwechslungsgefahren sondern überprüfen auch die Kapazität von geeigneten Internet- Domains. So erzielen unsere Mandanten sowohl die marktgerechte Einführung als auch eine echte Profilierung und Etablierung ihrer Marke.
Wir beraten unsere Mandanten in den folgenden Bereichen:
- Veranlassung von Markenrecherchen
- Anmeldung von Marken (deutsch/international)
- Durchsetzung von Markenrechten
- Vertretung bei Widersprüchen gegen Markeneintragungen
- Vertretung bei Abmahnungen
- Beratung bei der Erstellung von Werbeauftritten
- Aushandeln von Lizenzverträgen
Inkasso / Forderungseinzug
Die Folgen von Unternehmensinsolvenzen sind beträchtlich: rund 62 Mrd. Euro offene Forderungen im Jahr 2002 und 42 Mrd. Euro im Jahr 2003, die weitgehend uneinbringbar sein dürften.
Häufig liegt die Ursache des Ausfalls eigener Forderungen in einem ineffektiven Forderungsmanagement der Unternehmen. Wir übernehmen für unsere Mandanten den effektiven Einzug Ihrer Forderungen. Vom Mahnbescheid bis hin zur eidesstattlichen Versicherung »begleiten« wir unsere Mandanten, so dass Ihre Forderungen tatsächlich beigetrieben werden .
Im Gegensatz zu Inkassounternehmen können wir unsere Mandanten umfassend rechtlich beraten und betreuen. Inkassounternehmen ist die Rechtsberatung verboten. Außerdem hat der Schuldner unser Honorar als "Verzugsschaden" zu ersetzen, während die Bearbeitungsgebühr des Inkassounternehmens grundsätzlich nicht vom Schuldner zu erstatten ist. Ferner erheben wir nicht die üblicherweise bei den Inkassounternehmen fällig werdende Erfolgsprovision von 5 % - 7%.
Arbeitsrecht
Der Wettbewerb verschärft sich zunehmend von Jahr zu Jahr. Dieser Umstand erfordert die ständige Anpassung der Arbeitsstrukturen und Arbeitsmodelle unserer Mandanten.
Wir beraten unsere Mandanten zum Beispiel bei der Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen. Durch diese Maßnahme erzielen unsere Mandanten eine schnellere Erfüllung von Kundenwünschen und eine Entlastung bei den Personalkosten.
Wir haben zum Beispiel Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern ausgearbeitet, wonach Arbeitszeiten ohne vollen Lohnausgleich verlängert wurden. Diese Maßnahme erwies sich als zukunftsweisend für unseren Mandanten, weil dessen Umsatz bei gleichem Personalstand gesteigert werden konnte.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts haben wir Unternehmen bei der Durchsetzung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen unterstützt.
Wir beraten im Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere in folgenden aktuellen Themenbereichen:
- Alterszeitmodelle (betriebliche Altersversorgung, auch hinsichtlich sozial-, und steuerrechtlicher Fragen)
- Beendigungslösungen
- personelle Umstrukturierung bei Veräußerung/Fusion
- Gestaltung von Arbeitsverträgen für Geschäftsführer, leitende und nicht leitende Angestellte
- Antidiskriminierungsgesetz
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Entwurf und Überprüfung von Personalrichtlinien und Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
Grundstücks- und Immobilienrecht
Viele unserer Mandanten suchen zum einen wegen der klimatischen Verhältnisse einen Wohnsitz oder ein Feriendomizil in Spanien. Zum anderen spielt die Immobilie für unsere Mandanten eine zentrale Rolle als finanzielle Anlageform und wirtschaftliche Absicherung.
Wir beraten unsere Mandanten rund um das Recht der Immobilien. Wir unterstützen Sie rechtlich sowohl beim Erwerb als auch bei der Suche nach dem richtigen Objekt und dem geeigneten Standort. Wir vertreten unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen bis zum Vertragsabschluß und überwachen anschließend die Abwicklung und Erfüllung der Verträge.
Unsere Tätigkeit greift bereits im planerischen Vorfeld eines Immobilienerwerbes ein und reicht bis zur Durchsetzung der Ansprüche.
Im Falle des Erwerbs vermieteter Immobilien beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich der von ihnen als Erwerber zu übernehmenden Objektverwaltungs-, Miet- und Nutzungsverträge und betreuen diese Verträge fortlaufend indem wir zum Beispiel die Kündigungsrechte wahrnehmen.
Da Immobilienprojekte oft sehr komplexe Probleme enthalten, sind wir beratend, insbesondere im Hinblick auf die folgenden Themenbereiche tätig:
- Beratung beim Erwerb, Verkauf und der Übertragung von Grundstücks- und Wohnungseigentum sowie von Grundstücksrechten (Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Grundpfandrechte)
- Verwaltung von Wohnungseigentum
- Beratung bei Fragen zum Nachbarrecht
- Entwurf und Erstellung von Kauf-, Miet-, Pacht- und Verwaltungsverträgen
- Rechtliche Unterstützung bei der Suche nach der geeigneten Immobilie
Steuerrecht
Familien- und Erbrecht
Der Verbund von Menschen verschiedener Nationalitäten weist auch in unserer heutigen Zeit immer noch erhebliche Schwierigkeiten auf. Dies hat uns dazu bewogen, einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im internationalen Rechtsverkehr sowohl auf die Beratung bei Erbfällen, als auch bei Eheschließungen und Scheidungen zu setzen.
Wir beraten unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Ehescheidung
- Eheliches Güterrecht
- Prüfung und Entwurf von Eheverträgen
- Regelung hinsichtlich der Vaterschaft
- Regelung der Vormundschaft
- Prüfung und Beratung bei der Erstellung von Testamenten
- Beratung und Vertretung bei Erbschaftsangelegenheiten
Kunst- und Kulturrecht
Kunstrecht ist eine wegen ihres künstlerischen Gegenstandes und der Vielfalt der juristischen Fragestellungen besonderes faszinierende Querschnittsmaterie.
Während das Recht auf Ordnung zielt will sich die Kunst eingrenzen lassen.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend zur optimalen Durchsetzung Ihrer Interessen in dem Spannungsverhältnis „Recht und Kunst“.
Ein Künstler, der den praktischen und rechtlichen Hürden des Zugangsrechts entgegnen wollte, haben wir dahin beraten, seine Kunstgegenstände vor der Veräußerung selbst zu vervielfältigen. Auf diese Weise war er in der weiteren Nutzung seines Kunstwerkes frei.
Das wahrheitswidrige Vorspiegeln der Originaleigenschaften eines Werkes ist Betrug.
Die Täuschung unseres Mandanten beruhte darauf, dass ihm als Original ein Vervielfältigungsstück angeboten wurde, das nach dem Tode des Künstlers hergestellt worden war. Wir setzten für unseren Mandanten Ansprüche wegen Sachmangels und Schadensersatz gegen den Verkäufer durch.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei Fragen zur Kunstfreiheit und Kunstförderung über das Kauf-, Auktions- und Haftungsrecht, das Urheberrecht, das Recht der Galerien und Museen, bis zur Kunstfälschung und zum Kunstdiebstahl.