Das Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge für den Fall, dass ein Verstorbener seinen Nachlass nicht individuell geregelt hat. Außerdem finden sich im Erbrecht Regelungen zur Gestaltung von letztwilligen Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag. Und nicht zuletzt macht das Erbrecht Vorgaben für Erben und Erbengemeinschaften. Unsere erbrechtliche Beratung richtet sich an Personen, die ihren Nachlass individuell regeln wollen einerseits – andererseits an Erbengemeinschaften, um nach einem Erbfall zu ihrem Recht zu kommen.
Die gesetzliche Erbfolge sichert, dass kein Nachlass ungeregelt bleibt, wenn ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung getroffen hat. Diese Erbfolge entspricht allerdings oft nicht dem, was man sich für die Aufteilung des eigenen Nachlasses vorstellt. Aus diesem Grund können mithilfe eines Testaments, eines Ehegatten-Testaments (auch Lebenspartner!) oder Erbvertrages Regelungen getroffen werden, die dem eigenen Willen entsprechen.
Individuelle letztwillige Verfügungen machen es so z. B. möglich einer bestimmten Person einen bestimmten Teil der Erbschaft – z. B. ein Haus – zukommen zu lassen (Vermächtnis). Genauso ist es möglich, Personen zu „enterben“, d. h. auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken oder z. B. unter Eheleuten eine Vorerbschaft im Verhältnis zu den gemeinsamen Kindern anzuordnen.
Wir beraten Sie in Fragen zum Thema letztwillige Verfügungen und finden zusammen mit Ihnen eine individuelle, verlässliche Lösung für die Gestaltung Ihres Nachlasses
Damit jeder Erbe aus einem Nachlass erhält, was ihm zusteht, werden Erbengemeinschaften in vielen Fällen relativ zeitnah nach dem Erbfall aufgelöst. In dieser Situation unterstützen wir Sie mit qualifiziertem erbrechtlichen Rat.
Wir finden gemeinsam mit Ihnen zuverlässige Regelungen für die Auflösung einer Erbengemeinschaft, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden, z. B. durch die Aufteilung von Nachlassgegenständen unter Erben oder den Verkauf und die Ausbezahlung von Miterben etc.
Sollte eine gütliche Lösung unter Miterben nicht möglich sein, machen wir Ihre Rechte als Erbe gegen Miterben, Ihre Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter (z. B. nach Enterbung) oder als Vermächtnisnehmer gegen die Erbengemeinschaft mit Nachdruck geltend, wenn notwendig auch vor Gericht.
Das Erbrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet und ist – rein faktisch – in zwei Bereiche unterteilt: in die Beratung im Erbrecht von Personen, die ihren Nachlass regeln wollen und die Beratung und Vertretung von Erben.
Deswegen umfasst unser Beratungsspektrum im Erbrecht u. a.
Seit vielen Jahren berät Rechtsanwältin Corinna vom Berg Privatmandanten in allen Fragen rund um das Thema Erben und Vererben.
Seit 2008 wird sie von Gerichten in Nordrhein-Westfalen (z. B. in Düsseldorf, Viersen, Ratingen, Mönchengladbach) als Nachlasspflegerin bestellt, wenn nach einem Todesfall die erbrechtliche Situation zunächst ungeklärt ist. In dieser Funktion hat Rechtsanwältin Corinna vom Berg zwischenzeitlich mehr als 180 Nachlasspflegschaften abgewickelt.