Kanzlei vom Berg Rechtsanwälte, Kunstrecht,

Kunstrecht

Kunstrecht

Kunstrecht –Ihre Interessen sicher vertreten

Auf dem Kunstmarkt bewegen Sie sich in einem komplexen Feld. Ich begleite Sie persönlich – sei es bei Kauf, Verkauf, Urheberrecht, Haftungsfragen, Galerien, Museen oder internationalem Kulturgüterschutz.

Mit fachlicher Expertise für die Kunst setze ich Ihre Rechte konsequent durch und sorge dafür, dass Sie von Anfang an sicher beraten sind.

Kanzlei vom Berg Rechtsanwälte, kunstrechtliche Beratung,

 

 

Kunstrechtliche Beratung

 

 

Die Themen meiner anwaltlichen Beratung im Kunstrecht sind so vielfältig wie die Materie selbst.

Ich unterstütze Sie unter anderem bei:

 

  • Kauf, Verkauf und Vermittlung von Kunstwerken
  • Authentizität, Provenienz und Echtheitsprüfung
  • Künstler- und Urheberrecht
    Verträgen mit Galerien,
  • Auktionshäusern oder Sammlern
  • Restitution und Rückgabe von Kulturgütern
  • Schadens- oder Wertminderungsansprüche bei Kunstwerken
  • Kunstvermarktung
  • Plagiat, Bearbeitung und freie Benutzung von Werken
  • künstlerische Nachlässe
  • Leihverkehr

 

Kanzlei vom Berg Rechtsanwälte, Kunstwerke kaufen,

 

 

 

 

 

Faq / Häufige Fragen Zum Thema Kunstrecht

Welche Teilgebiete umfasst das Kunstrecht?

Was müssen KünstlerInnen beim Verkauf eigener Werke beachten?

Gelten die Gewährleistungsansprüche bei Verkauf von Kunstwerken?

Was müssen Bieter bei Auktionen beachten?

Wie kann man sicherstellen, dass ein gekauftes Kunstwerk echt ist?

Darf man Fotodrucke/ Buchvorlagen zur Weiterverarbeitung/Neugestaltung nutzen oder bedarf es der Zustimmung des Urhebers?

Darf man fremde Digitalfotos weiterverarbeiten oder verfremden?

Welche Punkte sollten in einem Galerievertrag geregelt sein?

Sollte bei einem Kunsttransport eine Transportversicherung abgeschlossen werden?

Was bedeutet es, wenn ein Kunstwerk an ein Museum im Wege der Dauerleihgabe verliehen wird?

Welche Rechte und Pflichten hat der Dauerleihgeber?

Muss der Künstler bei Veröffentlichung seiner Werke den Namen des Fotografen (m/w/d) nennen?

Muss man auch den Namen eines Fotografen (m/w/d) nennen, wenn dieser hierfür bezahlt wird?

Was ist Inhalt des Ausstellungsrechtes?