Erbrechtliche Beratung
Wir beraten Sie individuell bei der Gestaltung Ihres Nachlasses, insbesondere bei der Erstellung eines Testaments, eines Erbvertrages, oder eines Vermächtnisses. Unsere rechtliche Beratung umfasst Ihre Beratung als Miterbe einer Erbengemeinschaft. Wir setzen Ihre Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter oder als Vermächtnisnehmer konsequent mit der erforderlichen fachlichen Expertise und Fingerspitzengefühl durch.
Die Themen unserer anwaltlichen Beratung im Erbrecht sind vielfältig. Wir unterstützen Sie auch bei Fragen zu folgenden Themen:
- Testamentsgestaltung / Ehegattentestament/ Erbvertrag
- Vermächtnis / Vermächtnisanordnung
- „Enterbung“ / Pflichtteil / Pflichtteilsanspruch
- Erbengemeinschaft / Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
- Nachlassinsolvenz / Ausschlagung der Erbschaft
- Nachlassverwaltung / Nachlasspflegschaft