Kanzlei vom Berg Rechtsanwälte, Kunstrecht,

Kunstrecht

Kunstrecht

Wenn Sie sich rechtlich auf dem Kunstmarkt bewegen, sollten Sie anwaltlich beraten sein. Denn das Kunstrecht ist kein eigenständiges Rechts-gebiet. Kunstrecht ist vielmehr eine wegen ihres künstlerischen Gegenstandes und der Vielfalt juristischer Fragestellungen besonders faszinierende Querschnittsmaterie.

 

Die Spannweite der rechtlichen Herausforderungen reicht von Kunstfreiheit und Kunstförderung über das Kauf -, Auktions – und Haftungsrecht, das Urheberrecht, das Recht der Galerien und Museen, Kunstfälschung und Kunst-diebstahl bis zum internationalen Kulturgüterschutz und dem Steuerrecht.

 

Nur wer sich hier auskennt, kann seine Interessen vertreten.

 

Deshalb ist es für Sie wichtig, dass Sie von Beginn an kompetent anwaltlich beraten und vertreten werden. Das gilt nicht nur für Künstler, Sammler, Galerien, Auktionshäuser, sondern auch für Museen und Kunsthändler. Neben fachlicher Expertise ist jedoch auch ein weiterer Aspekt vonnöten: die Leidenschaft für die Kunst.

 

Aufgrund unserer langjähriger Erfahrung und unserer persönlichen Verbundenheit zur Kunst sind Sie bei uns optimal rechtlich vertreten.

Kanzlei vom Berg Rechtsanwälte, kunstrechtliche Beratung,

 

 

Kunstrechtliche Beratung

 

 

Die Themen unserer anwaltlichen Beratung im Kunstrecht sind so vielfältig wie die Querschnittsmaterie an sich.

 

Wir unterstützen Sie auch bei rechtlichen Fragen zu folgenden Themen:

 

  • Kunstvermarktung
  • Kauf und Verkauf von Kunstwerken
  • Bestellung von Kunstwerken
  • Plagiat, Bearbeitung und freie Benutzung von Werken
  • Wahrnehmung von Nutzungsrechten
  • künstlerische Nachlässe
  • Kunsthandel
  • Kunsttransport
  • Leihverkehr
  • Galerieverträge
  • Kunstausstellungen
  • Versicherung von Kunst

 

Kanzlei vom Berg Rechtsanwälte, Kunstwerke kaufen,

 

 

Kunstwerke kaufen

 

 

Kunstwerke sind einzigartig und oft von beachtlichem Wert. Sie sollten beim Kauf eines Kunstwerkes deshalb immer auf einen rechtlich einwandfreien Kaufvertrag zurückgreifen.

 

Gerne beraten wir Sie bei Kaufverträgen für Kunstwerke.

Faq / Häufige Fragen Zum Thema Kunstrecht

Welche Teilgebiete umfasst das Kunstrecht?

Was müssen KünstlerInnen beim Verkauf eigener Werke beachten?

Gelten die Gewährleistungsansprüche bei Verkauf von Kunstwerken?

Was müssen Bieter bei Auktionen beachten?

Wie kann man sicherstellen, dass ein gekauftes Kunstwerk echt ist?

Darf man Fotodrucke/ Buchvorlagen zur Weiterverarbeitung/Neugestaltung nutzen oder bedarf es der Zustimmung des Urhebers?

Darf man fremde Digitalfotos weiterverarbeiten oder verfremden?

Welche Punkte sollten in einem Galerievertrag geregelt sein?

Sollte bei einem Kunsttransport eine Transportversicherung abgeschlossen werden?

Was bedeutet es, wenn ein Kunstwerk an ein Museum im Wege der Dauerleihgabe verliehen wird?

Welche Rechte und Pflichten hat der Dauerleihgeber?

Muss der Künstler bei Veröffentlichung seiner Werke den Namen des Fotografen (m/w/d) nennen?

Muss man auch den Namen eines Fotografen (m/w/d) nennen, wenn dieser hierfür bezahlt wird?

Was ist Inhalt des Ausstellungsrechtes?