Kunstrecht
Wenn Sie sich auf dem Kunstmarkt bewegen, sollten Sie vorsichtig sein. Denn aus rechtlicher Sicht sind Sie in einem Querschnittsgebiet unterwegs, das verschiedene Rechtsgebiete umfasst, wie z.B. das Urheberrecht, Handelsrecht und Auktionsrecht oder auch das Erbrecht.
Wer sich hier nicht auskennt, läuft schnell Gefahr, seine Interessen nicht optimal zu vertreten.
Deshalb ist es für Sie wichtig, dass Sie von Beginn an kompetent anwaltlich beraten und vertreten werden. Das gilt nicht nur für Künstler, Sammler, Galerien, Auktionshäuser, sondern auch für Museen und Unternehmen. Neben fachlicher Expertise ist jedoch auch ein weiterer Aspekt vonnöten: Leidenschaft für die Kunst. Ihr Anwalt muss Sie und den Kunstmarkt aus eigener Erfahrung verstehen können und Sie auf Basis dieser Erfahrung beraten.
Aufgrund unserer langjähriger Erfahrung und der persönlichen Verbundenheit mit der Kunst und dem Kunstmarkt sind Sie bei uns rechtlich zu jeder Zeit ideal vertreten.