Kunstrecht
Wenn Sie sich rechtlich auf dem Kunstmarkt bewegen, sollten Sie anwaltlich beraten sein. Denn das Kunstrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Kunstrecht ist vielmehr eine wegen ihres künstlerischen Gegenstandes und der Vielfalt juristischer Fragestellungen besonders faszinierende Querschnittsmaterie. Die Spannweite der rechtlichen Herausforderungen reicht von Kunstfreiheit und Kunstförderung über das Kauf -, Auktions – und Haftungsrecht, das Urheberrecht, das Recht der Galerien und Museen, Kunstfälschung und Kunstdiebstahl bis zum internationalen Kulturgüterschutz und dem Steuerrecht.
Nur wer sich hier auskennt, kann seine Interessen vertreten.
Deshalb ist es für Sie wichtig, dass Sie von Beginn an kompetent anwaltlich beraten und vertreten werden. Das gilt nicht nur für Künstler, Sammler, Galerien, Auktionshäuser, sondern auch für Museen und Kunsthändler. Neben fachlicher Expertise ist jedoch auch ein weiterer Aspekt vonnöten: die Leidenschaft für die Kunst.
Aufgrund unserer langjähriger Erfahrung und unserer persönlichen Verbundenheit zur Kunst sind Sie bei uns optimal rechtlich vertreten.