Kann man seine Entscheidung noch ändern?
Stellen Sie sich vor, Sie erben etwas – aber statt einer ersehnten Erbschaft erwarten Sie nur Schulden. Sie entscheiden sich, das Erbe auszuschlagen. Doch dann kommt alles anders: Es stellt sich heraus, dass der Nachlass viel wertvoller ist als gedacht. Kann man seine Entscheidung, das Erbe abzulehnen, noch rückgängig machen? Ein Fall aus dem Jahr 2024, der vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschl. v. 14.08.2024, Az. 8 W 102/23) verhandelt wurde, zeigt, wie kompliziert diese Fragen im Erbrecht sein können.
Was war passiert?
Die Erblasserin, eine 106-jährige Seniorin, war verstorben. Sie hatte kein Testament hinterlassen und lebte in einem Seniorenheim. Ihre Enkelin nahm an, dass die verstorbene Oma überschuldet war und beschloss, das Erbe abzulehnen – schließlich war das Haus der Oma mit einem Darlehen belastet. Später wurde das Haus der Oma verkauft, und der Erlös reichte aus, um die Schulden zu begleichen. Sogar ein kleines Vermögen blieb übrig. Zusätzlich tauchte ein Sparkonto mit einem vierstelligen Betrag auf. Daraufhin focht die Enkelin die Erbausschlagung wegen Irrtums an und beantrage die Erteilung eines Erbscheins, der sie und zwei Urenkel als Erben ausweisen sollte.
Das Gericht urteilt: Ein Irrtum reicht nicht aus
Grundsätzlich kann eine Erbausschlagung wegen Irrtums angefochten werden, wenn sich der Erbe über eine „verkehrswesentliche Eigenschaft“ des Nachlasses geirrt hat, also über die Zusammensetzung des Nachlasses. Doch das OLG Zweibrücken entschied gegen die Enkelin. Zwar lag ein Irrtum vor, allerdings betrag dieser lediglich den Wert des Nachlasses. Das Gericht stellte klar, dass ein solcher „Irrtum“ nur dann zur Anfechtung führen kann, wenn jemand über die Zusammensetzung des Erbes irrt, also bespielweise nicht weiß, was genau zum Nachlass gehört. Ein Irrtum über den Wert des Erbes – wie in diesem Fall – reicht nicht aus, um die Entscheidung zu ändern. Die Enkelin hatte also keinen Grund, die Ausschlagung anzufechten. Auch wenn sie das Sparkonto der Oma gekannt hätte, hätte sie das Erbe nicht angenommen, da der Erlös aus dem Hausverkauf nicht ausgereicht hätte, um die Schulden zu begleichen, wenn man den Wert des Hauses berücksichtigt.
Fazit
Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, eine Erbschaft abzulehnen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die gesamte Situation genau verstehen. Ein Irrtum über den Wert des Erbes allein reicht nicht, um eine solche Entscheidung später zu ändern. Und wer sich unsicher ist, ob er das Erbe wirklich ablehnen möchte, sollte sich rechtzeitig rechtlichen Rat holen. Denn manchmal stellt sich heraus, dass das Erbe doch nicht so schlimm ist, wie man dachte – und dann ist es zu spät, eine andere Entscheidung zu treffen.
