Kanzlei vom Berg Rechtsanwälte – Besprechungsraum, erbrecht-nachlasspflegschaft,

Erbrecht

Erbrecht & Nachlasspflegschaft

Das Erbrecht ist ein emotionales Thema, bei dem jeder einen kompetenten und erfahrenen Anwalt an seiner Seite wissen möchte. Frau Rechtsanwältin vom Berg ist von den Nachlassgerichten im OLG Bezirk Düsseldorf in mehr als 1200 Nachlassfällen als Nachlasspflegerin/ Nachlassverwalterin oder Testamentsvollstreckerin bestellt worden. Diese außergewöhnliche und langjährige Erfahrung bei der Abwicklung und Gestaltung von Nachlässen kommt Ihnen zugute.

Erbrechtliche Beratung

 

Ich berate Sie individuell bei der Gestaltung Ihres Nachlasses – sei es bei der Erstellung eines Testaments, eines Erbvertrags oder eines Vermächtnisses.

Als Miterbe einer Erbengemeinschaft unterstütze ich Sie ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer. Dabei arbeite ich stets mit fachlicher Expertise und dem nötigen Fingerspitzengefühl, um Ihre Rechte konsequent zu wahren.

 

 

Die Themen meiner Beratung im Erbrecht sind vielfältig. Ich unterstütze Sie unter anderem bei:

  • Testamentsgestaltung,
  • Ehegattentestament oder Erbvertrag
  • Vermächtnis und Vermächtnisanordnung
  • Enterbung, Pflichtteil und Pflichtteilsansprüchen
  • Erbengemeinschaften und deren Auseinandersetzung
  • Nachlassinsolvenz und Ausschlagung der Erbschaft
  • Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft

Faq / Häufige Fragen

Welche Aufgaben hat ein Nachlasspfleger?

Was ist Voraussetzung für die Einleitung einer sogenannten Sicherungspflegschaft?

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Was muss man bei der Nachlassinsolvenz beachten?

Was ist der Unterschied zwischen Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung?

Warum lohnt sich ein Nachlasspfleger im Erbrecht?

Was unterscheidet einen Erbvertrag von einem Testament?

Kann ich mein Testament auch selbst verfassen?

Was ist eine Testamentsvollstreckung?