Erbrechtliche Beratung
Ich berate Sie individuell bei der Gestaltung Ihres Nachlasses – sei es bei der Erstellung eines Testaments, eines Erbvertrags oder eines Vermächtnisses.
Als Miterbe einer Erbengemeinschaft unterstütze ich Sie ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer. Dabei arbeite ich stets mit fachlicher Expertise und dem nötigen Fingerspitzengefühl, um Ihre Rechte konsequent zu wahren.
Die Themen meiner Beratung im Erbrecht sind vielfältig. Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
- Testamentsgestaltung,
- Ehegattentestament oder Erbvertrag
- Vermächtnis und Vermächtnisanordnung
- Enterbung, Pflichtteil und Pflichtteilsansprüchen
- Erbengemeinschaften und deren Auseinandersetzung
- Nachlassinsolvenz und Ausschlagung der Erbschaft
- Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft
