Nachlasspflegschaft
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Nachlassverwaltung
Eine Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind, die Erbenermittlung voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird und der Nachlass der Sicherung und eines Verwalters bedarf.
Der Nachlasspfleger vertritt die noch unbekannten Erben im Rahmen des vom Nachlassgericht angeordneten Wirkungskreis. Es ist also darauf zu achten, ob nur die Sicherung des Nachlasses und dessen Verwaltung zum Aufgabenkreis zählen oder auch die Ermittlung der Erben. Entsprechend vielgestaltig können die wahrzunehmenden Tätigkeiten ausfallen.
Nachlasspflegschaften / Testamentsvollstreckungen betreut