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Erbrecht

Testamentsvollstreckung

Der Erblasser hält mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers auch nach seinem Tod die Möglichkeit auf die Verwaltung des Nachlasses Einfluss zu nehmen. Die freie Stellung des Testamentsvollstreckers gegenüber den Erben gibt dem Erblasser die Möglichkeit, seine eigenen Vorstellungen von der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses auch gegen den Willen der Erben zu steuern.

Warum eine anwaltliche Testamentsvollstreckung Sinn ergibt…

Die Testamentsvollstreckung bietet vielfältige Möglichkeiten und Gestaltungsformen, um dem Wunsch des Erblassers Rechnung zu tragen.

 

Komplexe Nachlässe, keine oder nicht geeignete Nachfolger oder unübersichtliche Familienverhältnisse gefährden die Ziele des Erblassers.

 

Wir beraten Sie, wie Sie eine funktionierende Erbregelung erlassen, die einerseits die Familie versorgt, andererseits das erarbeitete Vermögen erhält.

Die persönliche und fachliche Eignung des Testaments-vollstreckers spielt naturgemäß eine große Rolle.

 

Aufgrund der langjährigen Expertise von Frau Rechtsanwältin vom Berg als Nachlasspflegerin und Testamentsvollstreckerin in über 800 abgewickelten Nachlässen, verfügt sie über die persönliche und fachliche Eignung.