Testamentsvollstreckung
Der Erblasser hält mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers auch nach seinem Tod die Möglichkeit auf die Verwaltung des Nachlasses Einfluss zu nehmen. Die freie Stellung des Testamentsvollstreckers gegenüber den Erben gibt dem Erblasser die Möglichkeit, seine eigenen Vorstellungen von der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses auch gegen den Willen der Erben zu steuern.
Nachlasspflegschaften / Testamentsvollstreckungen betreut