Nachlass
Atelier Hermann Focke

Erbrecht ist oft ein sehr sensibles Thema. Wenn man sich Gedanken über sein Erbe macht, möchte man stets einen kompetenten und erfahrenen Anwalt an seiner Seite wissen. In über 700 betreuten Nachlasspflegschaften konnten wir unsere Expertise unter Beweis stellen. Seit 2008 bestellen Gerichte in ganz NRW Rechtsanwältin Corinna vom Berg als Nachlasspflegerin. Diese außergewöhnliche Erfahrung kommt Ihnen in jeder Lage zugute.

Denn wir beraten Sie individuell bei der Gestaltung Ihres Nachlasses, insbesondere bei der Erstellung eines Testaments oder Vermächtnisses. Darüber hinaus beraten wir Sie kompetent bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Stellung als Miterbe einer Erbengemeinschaften und setzen Ihre Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter oder als Vermächtnisnehmer durch.

Wer war der Künstler Hermann Focke?

Zur Person, seiner Kunst und seinen Einflüssen

Hermann Focke kam 1953 nach Düsseldorf und studierte bis 1959 an der Kunstakademie bei Ewald Mataré, zuletzt als Meisterschüler. Sein Lebenslauf war bis dahin keineswegs geradlinig verlaufen. 1924 in Metelen geboren, musste er bereits mit 14 Jahren in einer Web- Fabrik arbeiten. Mit 18 wurde er eingezogen und endete in russischer Gefangenschaft. Nach den Zwängen des Krieges absolvierte er eine Ausbildung bei einem Bildhauer.

Von 1950-1953 studierte er an der Werkschule Münster bei Kurt Schwippert und Hugo Kükelhaus.

Bis Mitte der Sechzigerjahre wandelte er, stilistisch und thematisch auf den Spuren seines Lehrers Mataré. Davon zeugen kleine Bronzen, Plastiken von Mensch und Tier und die religiösen Auftragsarbeiten jener Zeit, unter anderem Kirchentüre in Meerbusch.

Zusammenfassung der Arbeiten von Hermann Focke im öffentlichen Raum von NRW:

  • Neubau Bethlehem Kirche Meerbusch-Büderich
  • 1964 Flügeltüre Haupteingang der Kirche und 1983 Altarkreuz
  • Neubau St. Josef in Emsdetten
  • 1963 Gestaltung Altarraum u. Taufbecken mit Bronzedeckel um 1965
  • Kriegerdenkmal Emsdetten
  • um 1969 Erweiterung des Bestehenden 14/18 zum Gedenken der Toten des 2. Weltkrieges
  • bildhauerische Ausstattungselemente von weiteren Kirchen in NRW

Rechtsanwälte vom Berg und Partner Hermann Focke Kunst Nachlassverwaltung

Nach 1965 begann Focke mit abstrakten Arbeiten. Mit Feder, Tusche und Stein schuf er Grafiken auf Papier, in denen Formen und Gestalt nur noch abstrakt hervortraten.

Seit den siebziger Jahren unternahm Hermann Focke Studienreisen nach Ostasien und beschäftigte sich mit der Kunst der Kaligraphie. Nach mehr als 20 Jahren kehrte Focke zu seinen Anfängen, nämlich den dreidimensionalen Arbeiten zurück, er begann mit Papierfaltarbeiten zu experimentieren. So entstanden abstrakte Skulpturen, die sich aus der Fläche in den Raum entwickeln und eine ganz eigene Handschrift tragen. Manche Papierfaltung hat Hermann Focke in größeres Format in Zinkblech oder Kupfer umgesetzt. Dabei treten die klassischen skulpturalen Eigenschaften stärker hervor.

Der künstlerische Nachlass ist einzigartig.  Die GROSSE zeichnete Hermann Focke 2017 hierfür mit dem Künstlerpreis der Künstler aus.

Künstlerischer Nachlass – Erfahrung der Spezialisten

Aufgrund unserer Expertise im Kunstrecht übernehmen wir als Spezialisten die rechtliche Beratung und Verwaltung von Künstlernachlässen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Rahmen von Nachlasspflegschaften hat Frau Rechtsanwältin vom Berg die rechtliche Expertise und die erforderliche Erfahrung, um in der Gemengelage zwischen Museen, Wissenschaft und Kunstmarkt ausschließlich die Interessen des Nachlasses und des Œuvres zu vertreten.

Frau Rechtsanwältin vom Berg hat erfolgreich den Nachlass des Düsseldorfer Künstlers Herman Focke verwaltet, und schließlich durch die Zustiftung an Museen und Sammlungen abgeschlossen.

Rechtsanwälte vom Berg und Partner Hermann Focke Kunst Nachlassverwaltung